Wir sind dann zufrieden, wenn auch Sie zufrieden sind.
Deshalb verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei das Ziel, hochwertigste Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu angemessenen Gebühren anzubieten.
Um den zu Recht hohen Erwartungen der Mandanten gerecht zu werden und um konkurrenzfähig zu sein und zu bleiben, muss eine Kanzlei heutzutage ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis anbieten. Fragen rund um die Vergütung werden vorab besprochen und erläutert, so dass auf Sie nur vorhersehbare und überschaubare Kosten zukommen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die Grundlage für unsere Gebühren.
Für die außergerichtliche Beratung, insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Mandaten, kann es sich anbieten, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren. Einzelheiten dazu klären wir in einem persönlichen Gespräch.
In jedem Fall prüfen wir, ob die Gebühren von einer evtl. Rechtsschutzversicherung übernommen werden können und wie Ihre individuellen Erfolgsaussichten liegen. Denn nur wenn wir erfolgreich sind, können Sie wirklich zufrieden mit uns sein!
Zu diesem Zweck prüfen wir zusätzlich in jedem Fall, ob ein Anspruch auf Förderung der Angelegenheit besteht. Hier kann zum Beispiel staatliche Unterstützung durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Für ein erstes Beratungsgespräch und eine erste Vertretungsanzeige gegenüber der Gegenseite fällt mit dem so genannten Beratungsschein lediglich eine Zuzahlung i.H.v. 15,00 EUR an. Den Beratungsschein erhalten Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. Um die Bedürftigkeit bei der Rechtsantragsstelle nachzuweisen, wird in der Regel die Vorlage eines Bewilligungsbescheids, Rentenbescheids oder die Vorlage einer letzten Gehaltsabrechnung verlangt.
Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch liegen ohne die Vorlage eines Beratungsscheines in der Regel je nach Umfang und Schwierigkeit zwischen 120,00 EUR-190,00 EUR.
Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an und vereinbaren einen Termin.