Dr. Stefan Tripmaker

Dr. Stefan Tripmaker

Sie erreichen mich unter der Tel.-Nr. 0451 – 290 38 280
oder per E-Mail: info@kanzlei-sts.de

Aufgrund der besonderen Qualifikation und des Erwerbs des Fachanwaltsitels ist Herr Dr. Tripmaker im Strafrecht ein Spezialist und kann Sie als Experte in diesem Rechtsgebiet bestmöglichst vertreten. Hinzu kommt seine über 10-jährige Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt, durch die er die erforderliche Praxiserfahrung besitzt.

Die Tätigkeiten von Herrn Dr. Tripmaker sind auf das Strafrecht ausgerichtet. Vom Wirtschaftsstrafrecht, dem allgemeinen Strafrecht bis zum Steuerstrafrecht verteidigen wir Sie immer konsequent, unmittelbar und effektiv. Herr Dr. Tripmaker übernimmt dabei Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet.

Nach absolviertem Prädikatsexamen im Jahr 2001 hat Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Tripmaker promoviert im Bereich Steuerhinterziehung und Betrug und arbeitete zwei Jahre an einem Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht der Bucerius Law School in Hamburg. Ausserdem war Herr Dr. Tripmaker in einer renommierten Strafrechtskanzlei in Düsseldorf und einer internationalen Großkanzlei in Frankfurt am Main tätig. Anfang 2009 hat Dr. Tripmaker den Fachanwaltslehrgang Strafrecht in Berlin erfolgreich absolviert.

Herr Dr. Tripmaker verteidigt Sie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen, z.B. Diebstahl, Bandendiebstahl, Betrug, Subventionsbetrug, Sozialversicherungsbetrug, Computerbetrug, Kapitalanlagebetrug, Bestechlichkeit und Bestechung, Raub, Erpressung, räuberische Erpressung, Hehlerei, Begünstigung, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, leichtfertige Steuerverkürzung, Bannbruch, Steuerhehlerei, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede, Nötigung, Bedrohung, Nachstellung, Verschleppung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Strafvereitelung, Geldwäsche, Kreditbetrug, Untreue, Versicherungsmissbrauch, Bankrott, Insolvenzverschleppung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Straftaten gegen das Leben und alle weiteren Delikte aus dem Strafgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem SchwarzArbG oder sonstigen Nebenstrafgesetzen.

Bereits im Jahr 2002 veröffentlichte Dr. Tripmaker einen Aufsatz zum Kapitalmarktstrafrecht in der juristischen Fachzeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra 2002, 288-292). Besagter Aufsatz wurde vom Landgericht München in dem sog. “Haffa-Urteil” mehrfach zitiert. In dem Urteil ging es um die Frage der Strafbarkeit einer Veröffentlichung falscher Konzernhalbjahreszahlen in einer Ad-hoc-Mitteilung.

Im Bereich des Steuer-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsstrafrechts bieten wir zusätzlich erstklassige Präventivberatung an, die sich speziell an Ihren Bedürfnissen orientiert. Speziell bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen beraten und unterstützen wir Sie tatkräftig. Insbesondere die Frage nach Sinn und Zweck einer sog. steuerlichen Selbstanzeige in Ihrem speziellen Fall beantworten wir umgehend.

Herr Dr. Tripmaker vertritt Sie ebenfalls im Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht.

Herr Tripmaker ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein sowie des Deutschen und auch des Lübecker Anwaltvereins.